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   LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 609/09   

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https://dejure.org/2009,38100
LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 609/09 (https://dejure.org/2009,38100)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2009 - 324 O 609/09 (https://dejure.org/2009,38100)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2009 - 324 O 609/09 (https://dejure.org/2009,38100)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist Verdachtsberichterstattung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Enge Anforderungen für Verdachtsberichterstattung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 609/09
    Eine Verdachtsberichterstattung ist zulässig, wenn an der Verbreitung des Verdachts ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht, der Sachverhalt sorgfältig recherchiert worden ist, hinreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass der geäußerte Verdacht zutrifft, und der Sachverhalt ausgewogen dargestellt wird, ohne dass es zu einer Vorverurteilung des Betroffenen kommt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7.12.1999, Az. VI ZR 51/99 , Juris-Absatz Nr. 20).
  • OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presseberichterstattung über das Verhalten

    Auszug aus LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 609/09
    Auch in der Verbreitung einer echten - offenen - Frage kann je nach ihrem aus dem Zusammenhang zu ermittelnden Sinn die Äußerung eines Verdachts liegen (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 9.12.2008, Az. 7 U 12/08, Juris Rz. 26).
  • LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 595/09
    Auszug aus LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 609/09
    Anders als bei der entsprechenden Print-Berichterstattung in "Tageszeitung" vom 6. Oktober 2009 (die Gegenstand des Parallelverfahrens zwischen der Antragstellerin und der Verlegerin der Tageszeitung "Tageszeitung" zum Aktenzeichen 324 O 595/09 ist) bleibt es vorliegend allerdings dabei, dass der beschriebene Verdacht erweckt wird; es wird beim durchschnittlichen Leser nicht darüber hinaus ein entsprechender Eindruck hervorgerufen.
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